FAQ

FAQ

Fragen und Antworten. Ihre Fragen an die Fides Wohnungsbau eG. Auf dieser und den folgenden Seiten haben wir für Sie Fragen und Antworten zu den Produkten, Services und Leistungen der Fides Wohnungsbau eG zusammengetragen. In der Navigation finden Sie Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen Ihrer VWL und Mitgliedschaft.

Was ist eine Wohnungsbaugenossenschaft?

Eine Wohnungsbaugenossenschaft ist ein Zusammenschluss von vielen Mitgliedern und eine demokratische Unternehmensform.

Sie besteht aus folgenden Organen:

  • Mitglieder
  • Aufsichtsrat
  • Vorstandschaft

Jede Wohnungsbaugenossenschaft unterliegt strengen, staatlich vorgeschriebenen Prüfungen. Diese werden jährlich durch den für die jeweilige Wohnungsbaugenossenschaft zuständigen Prüfverband durchgeführt.

Wie werde ich Mitglied?

Um Mitglied werden zu können, muss man mindestens einen Pflichtanteil erwerben. Die vom neuen Mitglied gezeichneten Anteile können auf einmal, oder in Raten abgezahlt werden.
Bei Fides werden die Verträge meist über die staatlich unterstützte Sparform der Vermögenswirksamen Leistungen bespart.

Was sind vermögenswirksame Leistungen (VWL)?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in Anlage- und Vertragsformen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz angelegt. Vermögenswirksame Leistungen können erbracht werden als:

  • Leistungen des Arbeitgebers:
    Der Arbeitgeber zahlt gemäß Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder freiwillig zusätzlich neben dem Lohn oder Gehalt vermögenswirksame Leistungen für seinen Arbeitnehmer.
  • Leistungen des Arbeitnehmers:
    Der Arbeitnehmer erbringt Leistungen aus seinem eigenen bereits versteuerten Lohn oder Gehalt, welche direkt vom Arbeitgeber in den Sparvertrag abgeführt werden.
  • Kombinierte Leistungen beider Varianten:
    Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen wird mit Arbeitnehmersparzulage gefördert.

Staatlich gefördert werden VWL verifizierte Verträge die VWL verifiziert sind. Das ist vergleichbar mit einer Zulassung. Die staatliche Förderung kann jeder Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Berufssoldaten und Zeitsoldaten in Anspruch nehmen.

Was machen die Wohnungsbaugenossenschaften mit dem Geld der Mitglieder?

Mit dem, von den Mitgliedern angesparten, sogenannten Geschäftsguthaben bauen, renovieren und vermieten Wohnungsbaugenossenschaften Immobilien und erwirtschaften so lukrative Renditen für Ihre Mitglieder. Die angesparten Genossenschaftsanteile werden in Form einer Dividende zuzüglich der staatlichen Förderung nach dem Ausschiedst des Mitglieds wieder an das Mitglied ausbezahlt.

Ist eine Teilauszahlung meiner Anteile möglich?

Um die Liquidität der Wohnungsbaugenossenschaft und die damit verbundene Sicherheit für die Mitglieder und deren Gelder nicht zu gefährden, darf das Geschäftsguthaben eines Mitglieds von der Genossenschaft nicht ausgezahlt werden. Diese Vorgabe ist im GenG § 22 Abs. 4 gesetzlich geregelt. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz seitens der Genossenschaft ist strafbar.

Wie hoch ist die staatliche Förderung für die VWL?

Der Staat fördert maximal 400.- Euro jährlich mit 20%, dies entspricht ca. 80.- Euro. Zusätzlich steht dem Mitglied die Wohnungsbauprämie in Höhe 8,8% (maximal 512.- Euro) jährlich zu. Die Höhe der Förderung ist von dem zu versteuernden Einkommen abhängig.

Wie hoch ist Verzinsung meines Guthabens?

Die Rendite der einbezahlten Gelder richtet sich nach der Entwicklung der Wohnungsbaugenossenschaft. Die Mitglieder der Fides Wohnungsbau e.G. werden an den erwirtschafteten Gewinnen beteiligt. Diese werden gemäß den getroffenen Vereinbarungen ausbezahlt. Renditen in Höhe von Drei Prozent sind keine Seltenheit.

Was hat es mit der Sperrfrist auf sich?

Die Sperrfrist ist eine Vorgabe, die erfüllt werden muss, damit das Mitglied in den Genuss der staatlichen Förderung kommt. Sie wird geregelt im §6 des VermGB und besagt, dass ein VWL Vertrag mindestens 6 Jahre lang bespart und dann mindestens ein Jahr liegen bleiben muss.

Wichtig: Die Sperrfrist hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun. Sie gilt auch nicht als Laufzeit!

Was ist eine Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie ist ein weiterer Teil der Förderung durch den Staat in die Vermögensbildung. Die Prämie beträgt 8,8% auf maximal 512 EUR (Einzelperson) bzw. 1.024 EUR (Ehepaar). Die Wohnungsbauprämie kann maximal für 2 Jahre rückwirkend beantragt werden.

Wie lang sollte ein Sparvertrag idealer Weise laufen?

Bei Sparverträgen mit relativ kleinen monatlichen Beiträgen, sollte eine mittelfristige Laufzeit von mindestens 14 Jahren angestrebt werden. Durch das steigende Guthaben kommt natürlich auch die jährliche Rendite zu Buche, zudem wird die staatliche Förderung alle 7 Jahre ausbezahlt. Sie profitieren somit zweimal von der staatlichen Förderung.

Das Guthaben wird von Jahr zu Jahr mehr und mehr Geld in einem Vertrag erwirtschaftet in Summe natürlich auch mehr Rendite. Zudem kann man mit einem längeren Sparvertrag zwei Mal die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Warum sind Genossenschaften so sicher?

Kaum eine Unternehmensform in Deutschland wird so stark kontrolliert wie die Genossenschaften. Vater Staat hat für Genossenschaften ein eigenes Gesetz geschaffen, das Genossenschaftsgesetz. Das definiert die wichtigsten Aufgaben und Pflichten der Genossenschaften. Alle Genossenschaften gehören einem gesetzlichen Prüfungsverband an. Dieser prüft einmal jährlich die Genossenschaften auf Herz und Nieren und erstellt einen vielseitigen Prüfbericht. Bestandteil dieser Prüfung sind unter anderem Themen wie die Förderung und Betreuung der Mitglieder, die Mitgliederwerbung und die Gesamtaussage des Jahresabschlusses.